Das polizeiliche Führungszeugnis – Infos zu Inhalt, Kosten und Beantragung
Die Kontrast-Redaktion informiert, warum ein Führungszeugnis verlangt wird, wo es beantragt wird, welche Kosten entstehen und worauf besonders zu achten ist
Häufig verlangen zukünftige Arbeitgeber ein Führungszeugnis (im Volksmund „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt). Es dient als Nachweis, dass der Arbeitnehmer nicht vorbestraft ist und somit kein Sicherheitsrisiko darstellt. Besonders bei vertrauensvollen Positionen ist dies wichtig.
Die Grundlage des Führungszeugnisses stellt das Bundeszentralregister dar. Dort sind die Verurteilungen aller Bundesbürger registriert.
Die Kosten eines Führungszeugnisses
Das Führungszeugnis kostet 13 Euro und ist ab Erteilung in der Regel drei Monate gültig (- dies liegt jedoch im Ermessen der Stelle, der das Führungszeugnis vorzulegen ist). Das Bundesamt für Justiz ist für die Ausstellung von Führungszeugnissen zuständig und sendet das Führungszeugnis nach Fertigstellung postalisch an die antragstellende Person. Wenn es sich jedoch um ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde handelt, wird das Bundesamt für Justiz das Dokument direkt an die betreffende Behörde schicken.
Wo und wie wird das Führungszeugnis beantragt
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis beantragen. Entweder geht man persönlich zur örtlich zuständigen Gemeinde. Hierbei muss man daran denken, seinen Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen. Wenn man nicht persönlich erscheinen kann, ist auch eine schriftliche Antragstellung per Post oder durch einen Vertreter mit einer amtlich oder öffentlich beglaubigten Unterschrift des Antragstellers zulässig. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Führungszeugnis elektronisch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen.
Hierzu werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt. Um die Bearbeitungsdauer von in der Regel ein bis zwei Wochen zu sparen, wird das Führungszeugnis auch direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn aushändigt. Dies geschieht unter Vorlage des bei der Meldebehörde aufgenommenen und ausgehändigten Originalantrags sowie eines Lichtbildausweises.
Spezielle Führungszeugnisse
In manchen Fällen, vor allem bei der Arbeit im Kontakt mit Minderjährigen, wird ein erweitertes Führungszeugnis vom Arbeitgeber verlangt. Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Das erweiterte Führungszeugnis ist ausführlicher als das normale Führungszeugnis. Es enthält sämtliche, auch geringfügige, kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen.
Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, erhalten ein Europäisches Führungszeugnis. Es kostet 17 Euro und enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates.
Der direkte Link zu den FAQ des Bundesamtes für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html